Knabenschiessen für alle

Das Knabenschiessen möchte einen aktiven Beitrag zur Inklusion leisten. Jugendliche mit einem Handicap ist die Teilnahme nicht verwehrt – im Gegenteil.

Wer ist teilnahmeberechtigt?

Teilnahmeberechtigt sind alle 13 bis 17 jährigen Jugendlichen (Knaben und Mädchen), die zwischen dem 01.01.2009 und dem 31.12.2013 geboren sind und im Kanton Zürich wohnen, nicht im Kanton Zürich wohnen, aber dort eine Tagesschule oder Lehre besuchen, ausserhalb eine Lehre oder Tagesschule besuchen, deren Eltern bzw. mind. ein Elternteil im Kanton Zürich wohnen bzw. wohnt.

Die Mitarbeitenden des Knabenschiessens werden bestrebt sein, das Mögliche zu tun, um Jugendlichen mit einem Handicap dieses Erlebnis zu ermöglichen.

Sicherheitsrelevante Einschränkungen

Da es sich um einen Schiesswettkampf auf die Distanz von 300m mit dem Sturmgewehr 90 handelt, gibt es nichtsdestotrotz Einschränkungen, welche eine Teilnahme generell verhindern können, um die Sicherheit aller Teilnehmer zu gewährleisten:

  • Der visuellen Möglichkeiten müssen den Jugendlichen ermöglichen können, die Zielscheibe sehen und erkennen können;
  • Die motorischen Möglichkeiten der teilnehmenden Jugendlichen müssen die korrekte Bedienung des Sturmgewehrs, selbstverständlich unter Anleitung einer instruierenden Fachperson, jederzeit erlauben;
  • Die kognitiven Möglichkeiten der teilnehmenden Jugendlichen müssen die korrekte Ausführung der Handlungsanweisungen der instruierenden Fachperson jederzeit erlauben;
  • Der mentale Zustand der teilnehmenden Jugendlichen darf keine Eigen- oder Fremdgefährdung auslösen.

Unterstützung in der praktischen Umsetzung

In der praktischen Umsetzung können und werden die Mitarbeitenden des Knabenschiessens gerne mithelfen, wenn es zum Beispiel darum geht, teilnehmende Jugendliche aus dem Rollstuhl in die Schiessposition zu bringen, sofern dies von den teilnehmenden Jugendlichen akzeptiert ist. Externe Unterstützung mit Kompetenzen, über welche wir unter den Mitarbeitenden des Knabenschiessens nicht verfügen (zum Beispiel für Übersetzungen in Gebärdensprache) sind zugelassen, müssten jedoch durch die Teilnehmenden selbst bereitgestellt werden. In Grenzfällen wird die Schiessleitung auf Basis ihrer Expertise und Erfahrung über die Teilnahme entscheiden.

Anmeldung

Um unsere Unterstützung organisatorisch zu ermöglichen, ist eine Voranmeldung über presse@knabenschiessen.ch notwendig.